Statuten

Statuten
FDP.Die Liberalen Hinwil  

(Alle Personenbezeichnungen gelten, ungeachtet der
männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide
Geschlechter)

  
1. Name und Sitz
1.1 Unter dem Namen FDP.Die Liberalen Hinwil besteht mit Sitz in Hinwil ZH ein Verein im Sinne von
Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.2 Die Ortssektion der FDP.Die Liberalen Hinwil ist ein Glied der FDP.Die Liberalen des Bezirks
Hinwil und gehört somit der FDP.Die Liberalen des Kantons Zürich und der FDP.Die Liberalen der
Schweiz an.
 
2. Zweck
2.1 Die FDP.Die Liberalen Hinwil bezweckt, liberal denkende Personen zusammenzuführen, am
politischen Geschehen aktiv teilzunehmen und die Politik in Anlehnung an die FDP.Die Liberalen
des Kantons Zürich und der FDP.Die Liberalen Schweiz zu unterstützen.
 
3. Aufgaben
3.1 Die FDP.Die Liberalen Hinwil will durch Diskussionen, Veranstaltungen und Aufklärungsarbeit das
Interesse und Verständnis weiter Bevölkerungskreise für öffentliche Angelegenheiten der
Gemeinde, des Bezirks sowie von Kanton und Bund wecken und fördern.
 
4. Mitgliedschaft
4.1 Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die sich zu den Grundsätzen der FDP.Die
Liberalen bekennen.
4.2 Die Aufnahme als Mitglied erfolgt jederzeit durch den Vorstand der FDP.Die Liberalen Hinwil. Ein
Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Aufnahmegesuch ist dem Vorstand schriftlich oder
mündlich zu stellen.
4.3 Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt: Der Austritt ist jederzeit möglich, befreit aber nicht von der Verpflichtung zur
Zahlung aller Beiträge bis zum Ende des laufenden Jahres. Der Austritt ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen.
- Durch Ausschluss: Mitglieder, welche die Vorschriften der Statuten wiederholt missachten, den
Interessen der FDP.Die Liberalen Hinwil beharrlich zuwiderhandeln oder mit der Zahlung des
Mitgliederbeitrages mehr als 6 Monate ab Rechnungsstellung im Rückstand sind, können nach
zweimaliger Mahnung und nach vorheriger Anhörung durch den Vorstand unter Angabe der
Gründe ausgeschlossen werden. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht der Rekurs an die
Generalversammlung offen. Dieser ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Ausschlussmitteilung
beim Vorstand z.H. der Generalversammlung zu deponieren.

 
5. Rechnungswesen und Finanzen
5.1 Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Rechnung wird jeweils per 31.12.
abgeschlossen.
5.2 Die finanziellen Mittel der FDP.Die Liberalen Hinwil bestehen aus:
- den Jahresbeiträgen der Mitglieder
- freiwilligen Zuwendungen
- sonstigen Erträgen
5.3 Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der FDP.Die Liberalen Hinwil.
 
6. Organisation
6.1 Die Organe der FDP.Die Liberalen Hinwil sind:
- die Generalversammlung (A)
- die Parteiversammlung (B)
- der Vorstand (C)
- die Rechnungsrevisoren (D)
 
Die Generalversammlung (A)
6.2 Die Generalversammlung ist das oberste Organ der FDP.Die Liberalen Hinwil. Die ordentliche
Generalversammlung findet alljährlich in der ersten Hälfte des Jahres auf
Einladung des Vorstandes statt.
6.3 Ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand einberufen, wenn es wenn es die
Geschäfte erfordern oder wenn 1/5 der Mitglieder dies mit schriftlicher Eingabe unter Bezeichnung
des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der
schriftlichen Eingabe beim Vorstand der FDP.Die Liberalen Hinwil stattzufinden.
6.4 Der Vorstand sendet die schriftliche Einladung zur ordentlichen Generalversammlung unter
Angabe sämtlicher Traktanden mindestens 10 Tage vor der Versammlung an die Mitglieder.
6.5 Jedes anwesende Mitglied ist stimmberechtigt. Die Stimmvertretung ist ausgeschlossen.
6.6 Soweit die vorliegenden Statuten nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit der
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident
den Stichentscheid. Alle Beschlüsse erfolgen offen, sofern nicht 1/3 der anwesenden
Stimmberechtigten eine geheime Stimmabgabe verlangen.
6.7 Über die Generalversammlung ist Protokoll zu führen.
6.8 Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
- Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten
- Genehmigung der Jahresrechnung, Abnahme des Berichts der Rechnungsrevisoren und
Entlastungserklärung an den Vorstand
- Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung der Jahresbeiträge
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, die mindestens 20 Tage vor der
Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht wurden
- Änderung oder Ergänzung der Statuten, wozu 2/3 der anwesenden Stimmen erforderlich sind
- Wahl des Präsidenten
- Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren
- Auflösung des Vereins 

Die Parteiversammlung (B)
6.9 Die Parteiversammlung wird vom Vorstand je nach Bedarf oder wenn 1/5 der Mitglieder dies mit
schriftlicher Eingabe unter Bezeichnung des Zwecks verlangen mittels schriftlicher Einladung an
die Mitglieder einberufen.
6.10 Über die Parteiversammlung wird nur in Ausnahmefällen auf Anweisung des Präsidenten Protokoll
geführt.
6.11 Die Aufgaben der Parteiversammlung sind:
- Stellungnahme zu Wahl- und Sachgeschäften sowie öffentlichen Fragen, vorbehältlich Art.
6.18.6
- Nomination für Behördenwahlen
- Informationsvermittlung von allgemeinem Interesse
6.12 Nominationen für Behördenwahlen sowie Verabschiedung und Empfehlungen von
Parteigeschäften werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei
Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
 
Der Vorstand (C)
6.13 Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten, der von der
Generalversammlung separat gewählt wird, konstituiert er sich selber.
6.14 Mitglieder des Vorstandes werden durch die Generalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren
gewählt. Alle Vorstandsmitglieder sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.
6.15 Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten so oft als es die Geschäfte
erfordern. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Traktanden mindestens 7 Tage vorher; in
dringenden Fällen ist eine Abkürzung der Frist möglich.
6.16 Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder
erforderlich. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Beschlüsse können auch auf dem
Zirkularweg gefasst werden.
6.17 Über die Vorstandssitzung ist Protokoll zu führen.
6.18 Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- Vorbereitung von Generalversammlungen und Parteiversammlungen
- Führung der Mitgliederliste
- Erstellung der Jahresrechnung
- Regelung der Zeichnungsbefugnis
- Durchführung von Veranstaltungen
- Stellungnahme zu Wahl- und Sachgeschäften sowie öffentlichen Fragen, sofern die
Einberufung einer Parteiversammlung nicht möglich ist oder nicht als notwendig erachtet wird.
- Wahl der Bezirks- und Kantonsdelegierten sowie Nominationen von Kandidaten für den
Bezirksvorstand
- Vertretung der Partei nach aussen
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Erledigung weiterer Geschäfte, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ
zugewiesen sind
- Die Vorstandsmitglieder/innen arbeiten ehrenamtlich. Sachauslagen werden jeweils an den
Vorstandssitzungen besprochen und bei Freigabe protokolliert. Es werden keine Honorare
bezahlt. 

Die Rechnungsrevisoren (D)
6.19 Die zwei Rechnungsrevisoren werden von der ordentlichen Generalversammlung auf die Dauer
eines Jahres gewählt. Scheidet vor Ablauf der Amtsdauer ein Rechnungsrevisor aus, so wählt der
Vorstand einen Ersatz.
6.20 Vorstandsmitglieder können nicht als Rechnungsrevisoren gewählt werden.
6.21 Bücher und Belege müssen den Revisoren jederzeit auf Verlangen vorgewiesen werden.
6.22 Die Rechnungsrevisoren prüfen Rechnungen, Belege, Buchführung und Kassenbestand. Sie legen
der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse ihrer Revisionstätigkeit
und Prüfung der Jahresrechnung mit begründetem Antrag auf Genehmigung oder
Nichtgenehmigung vor.
 
7. Auflösung des Vereins
7.1 Die Auflösung des Vereins wird durch die Generalversammlung beschlossen, wenn mindestens
die Hälfte aller Mitglieder daran teilnehmen und sich 2/3 der abgegebenen Stimmen dafür
aussprechen.
7.2 Die Liquidation findet durch den Vorstand statt, sofern die Generalversammlung nicht besondere
Liquidatoren beantragt.
7.3 Ein allfälliger Liquidationsüberschuss geht in das Eigentum der FDP.Die Liberalen des Kantons
Zürich über.
7.4 Wenn sich der Verein durch Vereinigung mit einem anderen Verein mit ähnlichen Zielen auflöst, so
bestimmt die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes die näheren Modalitäten.
 
8. Schlussbestimmungen
8.1 Diese Statuten treten mit dem Beschluss der Generalversammlung vom 13. April 2012 an die
Stelle der Statuten vom 28. Mai 1999.
 
 
Hinwil, 13. April 2012
 
 
Der Präsident: Urs Eberhard
Der Vizepräsident: Matthias Dornbierer